Kurzeitpflege

Wohnen auf Zeit

Unser Kurzzeit- und Verhinderungspflegeangebot bietet pflege- und hilfsbedürftigen Menschen ein vorübergehendes Wohnen auf Zeit. In diesen besonderen Zeit freuen wir uns, Sie willkommen zu heißen.

Gründe für eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege können zum Beispiel sein:

  • Urlaub oder Probewohnen im pflegerischen Bereich
  • im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt
  • bei Urlaub, oder kurzfristiger Verhinderung der pflegenden Angehörigen
  • bei einer vorübergehenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes der oder des Pflegebedürftigen

Grundlage unserer Arbeit sind dabei die Wahrung der individuellen Bedürfnisse und der Respekt vor der persönlichen Lebensgeschichte jedes Bewohners.

Wenn Sie – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder während eines Urlaubes pflegender Angehöriger – erhöhter Aufmerksamkeit und Pflege bedürfen, können Sie die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege im Altenzentrum Hospital nutzen.

Sie können einige Tage oder Wochen  in unserem Haus wohnen und erhalten umfassende Pflege und Betreuung.

Natürlich können Sie auch an den sozialen und kulturellen Angeboten in unserem Haus teilnehmen. So können sich alle Familienmitglieder erholen, neue Kräfte sammeln und ggf. gemeinsam in Ruhe planen, wie es langfristig weiter gehen soll.

Für eine individuelle Beratung und detaillierte Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung! Bitte wenden Sie sich gerne an unser Beratungscentrum und/ oder unsere Verwaltung.


Kosten in der Kurzzeitpflege

Pflegegrad Dauer in Tagen   Übernahme Pflegekasse Eigenanteil / Tag
1  ------   125 €

187,72

2 13 max. 1.774 €

52,52 €

3 13 max. 1.774 €

52,52 €

4 13 max. 1.774 €

52,52 €

5 13 max. 1.774 €

52,52 €

Entgelte analog vollstationärer Pflege zur tageweisen Berechnung. 2 Dauer entspricht den max. von der Pflegekasse gedeckten Pflegeleistungen inkl. Ausbildungszuschlag in Tagen. Die max. Pflegepauschale pro Jahr beträgt zur Zeit 3.386 € (8 Wochen/Jahr), wenn nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) hinzugenommen werden. Bei Überschreitung obiger Tage werden die Beträge der Pflegeleistungen im jeweiligen Pflegegrad berechnet. 3 Der Eigenanteil/Tag ergibt sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten.

Die Entgelte entsprechen den Kosten in der stationären Pflege. Hier können Sie die aktuelle Preisliste und den Aufnahmeantrag herunterladen und ausdrucken.